Bertrandt

Entscheidung in den Rechtsstreitigkeiten über eine Entgelterhöhung aus Juli 2022

02.07.2024 | Wolfsburg/Tappenbeck – Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren wurde jetzt entschieden, dass die entsprechenden Mitarbeitenden von Bertrandt eine 4-prozentige Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Juli 2022 erhalten. Diese Einigung kommt nach intensiven Verhandlungen zustande, um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Vereinbarung sieht vor, dass die entsprechenden Anspruchsberechtigten die rückwirkende Entgelterhöhung erhalten werden.

Um sicherzustellen, dass die Entgelterhöhung ordnungsgemäß umgesetzt wird, werden die zuständigen Personalabteilungen der Bertrandt Tochtergesellschaften die monatlichen Entgeltabrechnungen ab dem 1. Juli 2022 für jeden Einzelfall korrigieren und den Monatsbruttolohn um vier Prozent erhöhen.

Es wird betont, dass individuelle oder kollektive Entgelterhöhungen, die nach dem genannten Datum erfolgten, von dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Der Auszahlungszeitpunkt für die rückwirkenden Ansprüche wurde auf den 1. Juli 2024 festgelegt.

Diese Vereinbarung markiert einen wichtigen Meilenstein und trägt zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens der Beteiligten bei.

Dies ist eine gemeinsame Kommunikation zwischen der Bertrandt Ingenieurbüro GmbH, der Bertrandt Technologie GmbH, der Bertrandt Simulations GmbH und der IG Metall, in ihrer Funktion als Vertreterin der beteiligten Mitarbeitenden:

Die Bertrandt Tochtergesellschaften bedanken sich bei der IG Metall und den Mitarbeitenden, die IG Metall bedankt sich bei den Bertrandt Tochtergesellschaften für gegenseitige Bereitschaft zur Beilegung des Rechtsstreits.

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