Internationaler Frauentag

Gleichstellung voranbringen

05.03.2024 | Anlässlich des Internationalen Frauentages machen die IG Metall-Frauen auf Themen aufmerksam, die Frauen im Arbeitsalltag beschäftigten: Entgeltgerechtigkeit, berufliche Entwicklungsperspektiven und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Fotograf: Matthias Leitzke

Am 6. März 2024 ist der sogenannte Equal Pay Day in Deutschland. Der Tag steht symbolisch für die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Frauen arbeiten im Vergleich zu Männern im übertragenen Sinn bis zum 6. März unbezahlt. Bezogen auf das bundesweit durchschnittliche Bruttomonatsentgelt handelt es sich gesellschaftlich gesehen um durchschnittlich 18 Prozent Entgeltunterschied. Diese 18 Prozent Entgeltunterschied sind Ausdruck eines stark differenzierten Arbeitsmarktes: Frauen und Männer sind mit unterschiedlichem Anteil in unterschiedlichen Branchen beschäftigt. Frauen sind weniger oft als ihre Kollegen in Führungsfunktionen tätig. Diese gesamtgesellschaftliche Entgeltlücke liegt zum Teil an strukturellen Bedingungen.

Ein weiterer Umstand, warum Frauen weniger Entgelt erhalten ist, dass sie viel öfter in Teilzeit tätig sind. Frauen unterbrechen im Laufe ihres Erwerbslebens familienbedingt häufiger ihre Karriere. Danach arbeiten sie Teilzeit und übernehmen den überwiegenden Teil der sog. unbezahlten Sorgearbeit für die Familie.

Repräsentative Studien zeigen, dass Frauen ihre Arbeitsstundenanzahl je nach ihrer individuellen Situation eher erhöhen wollen, als sie es bislang können. Es fehlen dazu die Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. flächendeckende Kitas, entsprechende Schulangebote und (dort wo möglich) mehr partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit.

Wichtig ist außerdem, dass mehr Väter Elternzeit nehmen. Zur Zeit sind es die Mütter, die dies vorrangig in Anspruch nehmen. Väter nehmen selten mehr als zwei Monate Elternzeit. Eine wichtige Rolle spielt hier das Ehegattensplitting. Hierdurch wird das ungleiche Einkommen steuerlich begünstigt. Auch die kostenlose Mitversicherung, die sozialversicherungsfreien Minijobs und mangelnde Infrastruktur für Kinder führen zu dieser Situation.

„Wir wollen, dass sich die Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen verbessern. Dazu benötigen wir weitere Unterstützung in den Betrieben und in der Gesellschaft. Denn die Bedingungen müssen den Frauen und deren Bedürfnissen angepasst werden, nicht umgekehrt“, sagt Susanne Preuk, Vorsitzende des Ortsfrauenausschusses der IG Metall Wolfsburg (OFA) und führt weiter aus: „Arbeitszeitmodelle, Vertretungsmanagement, Vereinbarkeitsangebote sowie Unternehmenskultur haben unmittelbar Auswirkung auf die Entscheidung der Paare. Deshalb muss es noch mehr flexible Arbeitszeitmodelle, Ansprache und Anreize für Väter bzw. Eltern geben.“

Ein wichtiges Instrument sind und bleiben zudem Tarifverträge: eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes für die IG Metall zur Metall- und Elektroindustrie: In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie (M+E) ist die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern deutlich kleiner. Dort beträgt sie 11 Prozent, während sie in nicht-tarifgebundenen Betrieben bei 18 Prozent liegt.  Auch beim Entgelt zeigt sich deutlich, wie sehr Frauen von Tarifverträgen profitieren: Frauen mit Tarifvertrag in der M+E-Industrie verdienen pro Stunde 9,65 Euro mehr als Frauen ohne Tarifvertrag. Im Durchschnitt heißt das monatlich: Mit Tarifvertrag der M+E verdienen Frauen im Monat 1.400 Euro mehr als ohne.

Gleichstellung und Kulturwandel voranbringen soll zudem die geplante Eltern- bzw. Familienstartzeit.

Mit dem Gesetz zur Familienstartzeit muss Deutschland EU-Recht umsetzen. Das sogenannte Familienstartzeit-Gesetz sollte laut Referentenentwurf ursprünglich zum 1. Januar 2024 in Deutschland in Kraft treten. Die Haushaltsdebatte hat das Thema offensichtlich in den Hintergrund geschoben. Die Familienstartzeit soll eine zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter oder Partner*innen nach der Geburt des Kindes werden. Künftig soll der Partner oder die Partnerin der Mutter nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen arbeitsfrei bekommen. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

„Auch diese 10-tägige Familienstartzeit könnte weitere Weichen für eine gleichberechtigtere Verteilung der Kindererziehung stellen. Deshalb fordern wir als IG Metall eine schnelle gesetzliche Regelung“, sagt Flavio Benites, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Wolfsburg.

Anlässlich des Internationalen Frauentages lädt die IG Metall auch in diesem Jahr zu Online-Seminaren ein. Start ist der 13. März 2024.

Online-Seminar und mehr: www.igmetall.de/frauentag